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Besonders bei Psychotherapeut:innen ist das Muster 16 bzw. das PKV-Rezept nicht geläufig. Während wir bei gesetzlichen Krankenkassen den Arztbrief für GKV nicht empfehlen, ist der Arztbrief für PKVen grundsätzlich ausreichend.

Beihilferegelungen

Staatlich Beschäftigte wie Beamte sind in Deutschland grundsätzlich anteilig über die Beihilfe und eine private Krankenversicherung (insgesamt 100%) versichert. Eine zuständige Beihilfestelle wird in der Regel bei der Behörde eingerichtet, die auch der Dienstherr ist. Das kann je nach Verwaltungsebene zentral für Land, Kreis oder Kommune oder aber je Behörde sein. Diese Stelle entscheidet, ob eine anteilige Leistungsübernahme stattfindet. Dafür gibt es keine verbindlichen Kriterien, sodass in der Regel Vorleistung der PKV sowie Leistungen im Basistarif der PKV zum Vergleich herangezogen werden.

Viele privat Versicherte haben zusätzlich eine Beihilfe. Für diese gelten andere Regelungen, die sich teils lokal (auf Stadt- oder Kreisebene) unterscheiden.

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