Abrechnungsvorteile

Sie erhalten eine 7,12 € Vergütung mit der neuen Pauschale 86700 (7,12 Euro) für ärztliche/psychotherapeutische Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Verlaufskontrolle und Auswertung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) erforderlich sind.

Zitat aus den Praxisnachrichten der kassenärztlichen Bundesvereinigung:

„Pauschale 86700 für Verlaufskontrolle und Auswertung: Die Pauschale kann pro DiGA bis zu zweimal im Krankheitsfall (=Jahr) abgerechnet werden, allerdings nicht neben der Gebührenordnungsposition (GOP) 01470 (18 Punkte) für das Ausstellen der Erstverordnung derselben DiGA." Quelle Zitat