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elona therapy Depression als Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) zugelassen und wird von allen gesetzlichen Krankenkassen auf Rezept erstattet.

Grundsätzlich können Psychotherapeut:innen auch privat Versicherten eine DiGA verschreiben. Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist die Erstattung in der PKV jedoch nicht gesetzlich geregelt – der Leistungsanspruch gemäß § 33a SGB V gilt hier nicht.

Grundlage zur Erstattung einer DiGA für privat Versicherte ist der Leistungsumfang des Versicherungsvertrags bzw. des PKV-Tarifs. Sind dort DiGA explizit aufgeführt, erstattet die PKV auch die Kosten.

Ist dies nicht klar geregelt, empfhlen wir Privatpatient:innen vorab die private Krankenkasse zu kontaktieren.

Verordnen Sie als PsyPsychotherapeut eine DiGA, können Patient:innen die Anwendung auf der Homepage des Herstellers bestellen. Für unsere DiGA elona therapy Depression dies entweder unter https://www.elona.health/elona-therapy-kaufen oder direkt aus der App heraus möglich. Ist die DiGA im Versicherungsschutz des Patienten enthalten, können sie die Rechnung anschließend bei ihrem Versicherer einreichen.

Wichtig: die Rechnung sollte mit einer Verschreibung des Psychotherapeuten bzw. der Psychotherapeutin eingereicht werden. Hierzu kann entweder der PKV-Rezeptvordruck oder eine ärztliche/psychotherapeutische Bestätigung beigelegt werden (z.B. der Arztbrief). Der ICD-10 Code sollte hier vermerkt werden.

Besonders bei Psychotherapeut:innen ist das Muster 16 bzw. das PKV-Rezept nicht geläufig. Während wir bei gesetzlichen Krankenkassen den Arztbrief für GKV nicht empfehlen, ist der Arztbrief für PKVen grundsätzlich ausreichend.

Beihilferegelungen

Viele privat Versicherte haben zusätzlich eine Beihilfe. Für diese gelten andere Regelungen, die sich teils lokal (auf Stadt- oder Kreisebene) unterscheiden.

Bitte informieren Sie sich vorher bei Ihrer Beihilfestelle. Diese Übersicht gewährt keine Garantie auf Richtigkeit.

Name

übernimmt DiGA

Bemerkung

Bund

Bund

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Aufwendungen für Digitale Gesundheitsanwendungen sind nach dem § 25a BBhV beihilfefähig, wenn diese von einer Ärztin, einem Arzt, einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten verordnet worden sind. Beihilfefähig sind die im Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgeführten digitalen Gesundheitsanwendungen bis zu den Kosten für die Standardversion.

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Länder

Baden-Württemberg

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Beihilfe wird gewährt zu den Aufwendungen für die Nutzung bzw. den Kauf einer Nutzungslizenz der DiGA. Daneben ist auch Zubehör beihilfefähig, soweit es für die Nutzung der Software zwingend erforderlich ist. Zweit- und Mehrfachbeschaffungen zur Nutzung derselben DiGA auf verschiedenen Endgeräten sind nicht beihilfefähig.

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Bayern

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Berlin

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Brandenburg

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Bremen

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Hamburg

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Hessen

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Mecklenburg-Vorpommern

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Niedersachsen

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Nordrhein-Westfalen

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Rheinland-Pfalz

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Saarland

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Sachsen

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Sachsen-Anhalt

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Schleswig-Holstein

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Thüringen

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Überblick zu PKV

Eine Übersicht über die größten PKVen (Vollversicherer, rund 80% aller Versicherten) finden Sie hier.

Bitte informieren Sie sich vorher bei Ihrer PKV. Diese Übersicht gewährt keine Garantie auf Richtigkeit.

Name

übernimmt DiGA?

Bemerkung

Debeka

Axa

DKV

Signal Iduna

Allianz

HUK-Coburg

Continentale

Bayerische Beamten (BBKK)

Barmenia

Generali

Hansemerkur

Hallesche

SDK

Gothaer

Inter

Arag

R+V

LVM

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